Steuererklärung 2023: Was Sie wissen müssen – von Freiberuflern bis zu Selbstständigen

Die Steuererklärung ist für viele Österreicher:innen ein ungeliebtes, aber unvermeidliches Ritual. Doch 2023 hat sich wieder einmal viel verändert – von neuen Abgabepflichten für digitale Einkünfte bis zu komplexeren Regelungen für die Selbstständigkeit. Wer sich nicht informiert, riskiert nicht nur Ärger mit der Finanzverwaltung, sondern auch finanzielle Nachteile. Hier eine Übersicht, was Sie 2023 beachten müssen und wo Sie Unterstützung finden.

Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt: Wer in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, muss seine Einkünfte veranlagen – egal, ob als Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler. Besonders kritisch wird es für Freiberufler, die bisher oft auf die automatische Anmeldung durch die Sozialversicherungsetage vertrauten. Seit 2023 müssen sie ihre Einkünfte selbst dokumentieren, auch wenn sie keine Gewinne erzielen. Wer als Angestellter arbeitet, ist zwar von der Pflicht befreit, wenn sein Bruttoeinkommen unter 30.000 Euro liegt – doch wer nebenbei selbstständig tätig ist, muss dies separat melden.

  • Freiberufler müssen ihre Einkünfte ab 2023 selbst dokumentieren, auch bei geringen Beträgen.
  • Wer als Angestellter arbeitet, ist nur von der Pflicht befreit, wenn das Bruttoeinkommen unter 30.000 Euro liegt.
  • Digitale Einkünfte aus Plattformen wie Fiverr oder Etsy gelten seit 2023 als steuerpflichtig.
  • Wer als Landwirt oder Kleinunternehmer (Umsatz unter 30.000 Euro) bleibt von der Pflicht befreit, muss aber die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
  • Wer als Beamter oder Rentner Einkünfte aus Nebenverdiensten erzielt, muss diese ebenfalls veranlagen.

Neue Regelungen für Selbstständige und Freiberufler

Ein zentraler Wandel betrifft die Meldepflicht für digitale Einkünfte. Seit dem Jahr 2023 müssen Plattformen wie Upwork oder Fiverr ihre Kunden automatisch an die Finanzverwaltung melden – unabhängig davon, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind. Das bedeutet: Selbst wenn Sie nur gelegentlich über solche Plattformen arbeiten, müssen Sie diese Tätigkeit separat dokumentieren. Zudem wurde die Pflicht zur Voranmeldung der Umsatzsteuer verschärft: Wer mehr als 15.000 Euro Umsatz im Jahr erzielt, muss nun quartalsweise eine Voranmeldung abgeben, statt nur halbjährlich.

Ein weiterer Punkt betrifft die Abzugsfähigkeit von Homeoffice-Kosten. Die Finanzverwaltung hat hier eine klare Linie: Wer mindestens 25 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, kann die Kosten pro Tag pauschal mit 6 Euro absetzen. Wer weniger als 25 Tage arbeitet, muss die tatsächlichen Kosten nachweisen. Das ist besonders für Freiberufler relevant, die oft flexibel arbeiten und ihre Tage flexibel gestalten.

Wichtige Deadlines und Fristen 2023

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 war ursprünglich bis zum 28. Februar 2024. Wer die Erklärung nicht bis dahin abgibt, muss mit einer Strafe von bis zu 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens rechnen. Wer jedoch einen Steuerberater beauftragt, hat eine Verlängerung bis zum 28. März 2024. Besonders wichtig ist es, sich frühzeitig zu informieren, da die Finanzverwaltung bei verspäteten Abgaben oft automatische Korrekturen durchführt – und das kann zu unerwarteten Nachforderungen führen.

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine Gewerbesteuererklärung abgeben muss, hat eine Frist bis zum 28. Februar 2024. Wer jedoch eine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat, kann sich auf die automatische Anmeldung der Gewerbesteuer verlassen – doch wer kein Gewerbe angemeldet hat, muss dies selbst nachweisen. Besonders kritisch wird es für Freiberufler, die oft keine Gewerbeanmeldung vornehmen, obwohl sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Die portal der Finanzverwaltung bietet eine gute Übersicht über alle wichtigen Fristen und kann bei der Planung helfen. Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig mit einem Steuerberater oder der Finanzverwaltung Kontakt aufnehmen, um mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

Tipps für eine erfolgreiche Steuererklärung

Wer sich auf die Steuererklärung vorbereitet, kann viel Zeit und Nerven sparen. Ein erster Schritt ist die Sammlung aller relevanten Unterlagen: Gehaltsabrechnungen, Rechnungen, Bankauszüge und Belege für Werbungskosten. Besonders wichtig ist es, alle Einkünfte zu erfassen – auch Nebenverdienste oder Einkünfte aus der Vermietung. Wer diese Unterlagen nicht ordentlich zusammenstellt, riskiert später Nachforderungen oder sogar eine Steuerhinterziehung. Ein Steuerberater kann hier helfen, besonders bei komplexen Fällen wie der Abrechnung von Freiberuflern oder der Behandlung von digitalen Einkünften.

Ein weiterer Tipp ist die Nutzung der Online-Steuererklärung. Die Finanzverwaltung bietet eine einfache und sichere Möglichkeit, die Erklärung selbst zu erstellen. Wer jedoch unsicher ist, sollte einen Steuerberater beauftragen, besonders bei der Behandlung von Sonderfällen wie der Abrechnung von Freiberuflern oder der Behandlung von digitalen Einkünften. Die Kosten für einen Steuerberater liegen je nach Komplexität zwischen 200 und 500 Euro, aber das kann sich lohnen, um Ärger mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.